Wozu DiEva?

Vollzugsaufgabe „Umsetzungsevaluierung“

Um den Verbraucherschutz zu sichern, ist ein hochkomplexes Gefüge aus Vorschriften beziehungsweise Beschränkungen des europäischen wie nationalen Rechts umzusetzen, das zudem einem ständigen Wandel unterliegt. Dies bedeutet sowohl für Unternehmen im produzierenden Gewerbe (Hersteller, Inverkehrbringer), als auch für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden eine enorme Herausforderung. Vielmehr noch: Sind die Vorgaben nicht bekannt oder werden diese nicht eingehalten, kann dies für die Unternehmen ein hohes Haftungsrisiko bedeuten. Aus diesem Grund wurde das Projekt DiEva ins Leben gerufen.

DiEva erlaubt der Behörde ein auf den Einzelfall angepasstes und angemessenes, priorisiertes und damit effizienteres Vollzugshandeln bei ermittelten Defiziten. Ergebnis ist ein höheres Maß an Schutz und Sicherheit für Umwelt, Produktionsmitarbeiter sowie für Verbraucher. Den Unternehmen bringt ein Mitwirken im DiEva-Projekt den Mehrwert, den notwendigen Aufwand bzgl. der Übermittlung von Pflichtinformationen an die Behörde minimieren zu können. Gleichzeitig kann das System als Instrument fungieren, Defizite zum Beispiel hinsichtlich eigener Fach- und Sachkunde oder Informationen zum eigenen Produktkatalog zu lokalisieren und entsprechend nachzusteuern. Im Ergebnis bedeutet dies eine erhebliche Steigerung der Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Vollzugsaufgabe Umsetzungsevaluierung

Wozu DiEva?

– Weitreichender Verbraucherschutz
– Effizienter Vollzug
– Transparenter Vollzugsprozess
– Mehr Rechtsicherheit